Fristlose Kündigung nach einem Tag Arbeit ?

Auch gegen eine solche Kündigung muss man vor dem Arbeitsgericht vorgehen, da die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I droht.

Vor kurzem hatte ich einen Fall, der selbst mich als Anwalt sprachlos machte. Der Mandant berichtete davon, dass er in seinem neuen Job nach nur einem Tag vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Auch gegen eine solche Kündigung muss man vor dem Arbeitsgericht vorgehen, da die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I droht. Im Rahmen eines Gütetermins konnte man sich sodann mit dem Arbeitgeber auf eine ordentliche Kündigung verständigen.