Mit welchen Themen sollte man sich im Datenschutz regelmäßig beschäftigen ?

Bestimmte Themen sollten mindestens einmal pro Jahr angegangen werden.

Folgende Themen sollten mindestens einmal pro Jahr bearbeitet werden:

  • Sind die erteilten Einwilligungen zum Datenschutz in Ordnung und auf dem neuesten Stand ?
  • Werden besonders geschützte Daten (z.B. zur Religion) verarbeitet und ausreichend geschützt ?
  • Werden die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. GG) gewahrt ?
  • Erfolgt eine ausreichende Information betreffend die Daten ?
  • Werden Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Mitteilungspflicht, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ausreichend beachtet ?
  • Wird von Verantwortlichen die Verarbeitung durch Dritte wie Auftragsverarbeiter ausreichend gestaltet und überwacht (Art. 24 ff. DSGVO), hierzu gehören insbesondere: Beachtung der Technickgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Rechtzeitige Meldung von Datenschutzverstößen an die Behörde und Benachrichtigung der Betroffenen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Benennung und Stellung des Datenschutzbeauftragten,
  • Wird der technische Datenschutz ausreichend beachtet ?
  • Werden personenbezogene Daten der verantwortlichen Stelle ins Ausland übertragen ? Wenn ja: Werden die Vorgaben zum Datenschutz beachtet (Art. 44 ff. DSGVO) ?
  • Werden die Risiken zu Haftung, Geldbuße und strafrechtliche Verantwortung ausreichend beachtet (insbesondere Art. 82 ff. DSGVO) ?
  • Werden Art. 88 DSGVO (Verarbeitung im Beschäftigungskontext) und die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze ausreichend beachtet ?