VG Münster vom 25.10.22: Unzureichend frankierter Brief mit verfassungsfeindlichem Zusatz kann zur Entfernung aus dem Dienst führen

Ein verfassungsfeindlicher Zusatz auf einem unzureichend frankierten Brief kann einen ausreichenden Anlass bieten, um einen Beamten aus dem Staatsdienst zu entfernen. Auszug aus: „Verwaltungsgericht Münster Aktenzeichen: 13 K 2879/20.O Leitsätze: 1. Das Verbot der Doppelbestrafung gilt (analog) im Disziplinarrecht, als wegen eines Dienstvergehens nicht mehrere disziplinarische Sanktionen verhängt werden dürfen. 2. Die postalische Übersendung eines […]

Ein verfassungsfeindlicher Zusatz auf einem unzureichend frankierten Brief kann einen ausreichenden Anlass bieten, um einen Beamten aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Auszug aus:
„Verwaltungsgericht Münster
Aktenzeichen:
13 K 2879/20.O
Leitsätze:

1.

Das Verbot der Doppelbestrafung gilt (analog) im Disziplinarrecht, als wegen eines Dienstvergehens nicht mehrere disziplinarische Sanktionen verhängt werden dürfen.

2.

Die postalische Übersendung eines Empfangsbekenntnisses unter Nutzung eines mit Postwertzeichen in Höher von insgesamt 4-Cent stellt unter Berücksichtigung aller (Begleit-) Umstände eine Verletzung der jeden Beamten obliegenden Pflicht zur Treue zur Verfassung dar.

3.

Es ist unmöglich, die rechtliche Existenz des Staates zu leugnen und sich zugleich zu dessen Grundordnung zu bekennen.

Tenor:

Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

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