Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Worms und Mainz rund um das Thema Arbeitsvertrag. In vielen Fällen verwenden Arbeitgeber heute vorformulierte Arbeitsverträge. Nicht selten wird der Anstellungsvertrag oder zumindest einige in ihm enthaltene Klauseln im Einzelfall aber auch zwischen den Parteien ausgehandelt.

Arbeitnehmer wissen oft nicht, auf welche Regelungen sie besonders achten müssen, wenn ihnen ein Arbeitsvertag vorgelegt wird. Aber auch Arbeitgeber sind sich nicht immer sicher, welche Klauseln zulässig sind oder welche Vereinbarungen für sie nachteilig sein könnten. In meiner Kanzlei finden beide Seiten kompetente Hilfe.

Wie wird ein Arbeitsvertrag geschlossen?

Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin zur Arbeitsleistung nach Weisung des Arbeitgebers. Dieser wiederum verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgeltes. Arbeitsverträge werden zumeist schriftlich niedergelegt. Zwingend ist dies jedoch nicht. Auch ein lediglich mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist in der Regel wirksam.

Was genau vereinbart wird, bleibt den Parteien überlassen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.

  • So müssen insbesondere Gesetzesbestimmungen zum Arbeitnehmer-Schutz eingehalten werden.
  • Bei tarifgebunden Arbeitnehmern darf nicht von zwingenden Regeln des Tarifvertrages abgewichen werden.
  • Vorformulierte Arbeitsverträge, die der Arbeitgeber für alle oder mehrere Arbeitnehmer verwendet, gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie dürfen nicht mehrdeutig und unverständlich sein oder den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Wichtig zu wissen: Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen führen nicht zwangsläufig dazu, dass dieser insgesamt unwirksam ist. Vielmehr gelten in den meisten Fällen dann statt der nichtigen Klausel die gesetzlichen Regelungen.

Überprüfen und Aufsetzen von Arbeitsverträgen

Ich überprüfe nicht nur Ihren Arbeitsvertrag für Sie. Ich setze auch komplette Vertragswerke für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Dabei stelle ich sicher, dass alle wichtigen Fragen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden und achte darauf, dass keine unzulässigen Vereinbarungen getroffen werden.

Besonders wichtig sind beim Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte:

  • Sind die Vertragsparteien namentlich genau bezeichnet?
  • Ist der Einsatzort des Arbeitnehmers genau festgelegt? Hält sich der Arbeitgeber möglicherweise eine Versetzung an andere Firmenstandorte offen?
  • Ist die Stelle präzise bezeichnet und sind die Aufgaben des Arbeitnehmers genau beschrieben? Bei nur allgemeinen Formulierungen können dem Arbeitnehmer auch andere Tätigkeiten übertragen werden.
  • Welches Gehalt wird vereinbart? Gibt es Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)? Kann der Arbeitgeber diese nach Belieben widerrufen?
  • Welche Arbeitszeitregelungen werden getroffen? Werden die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten? Ist Samstagsarbeit vorgesehen? Gibt es eine besondere Vereinbarung zur Abgeltung von Überstunden? In der Regel müssen letztere extra vergütet werden. Ausnahmen gelten z.B. für leitende Angestellte.
  • Wurde eine Probezeit vereinbart? Ist diese möglicherweise unangemessen lang (üblich sind bis zu sechs Monate)?
  • Wurde eine Befristung vereinbart? Hält sie sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (maximal 2 Jahre, es sei denn der Arbeitnehmer führt einen besonderen Grund für eine längere Befristung an). Wichtig zu wissen: Befristungen müssen schriftlich vereinbart werden. Werden sie nur mündlich vereinbart, so gilt der Vertrag zum Schutz des Arbeitnehmers als unbefristet abgeschlossen!
  • Bei unbefristeten Verträgen: Welche Kündigunsfristen werden vereinbart? Enthält der Vertrag hierzu keine Regelung, so gelten die gesetzlichen Fristen des BGB. Ebenso in dem Fall, dass z.B. eine unzulässig kurze Frist vereinbart wurde.
  • Welche Urlaubsregelungen werden getroffen?
  • Trägt der Vertrag die Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Aushandlung von Arbeitsverträgen und setze auch komplette, rechtskonforme Verträge für Sie auf.

Bestehende Verträge überprüfe ich für Sie im Hinblick auf möglicherweise unzulässige Klauseln. Insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen Gesetzesbestimmungen oder auf eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.