Praxistipp: Sollen Beamte Strafanzeigen gegen die Dienstellenleitung oder andere Personen stellen ?

Gelegentlich erwägen Beamte Strafanzeigen gegen Dritte. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Der Beamte wehrt sich hiermit eventuell gegen die Strafanzeigen von Dritten. Oder er ist von der strafrechtlichen Verantwortung Dritter überzeugt. 



Praxistipp: Wann sollten sich Beamte auf einen Deal im Strafverfahren einlassen ?

Es ist eine schwierige Entscheidung im Einzelfall, ob man sich im Strafverfahren auf einen Deal einlässt. Als grobe Faustformel kann festgehalten werden, dass man im Zweifel immer auf einem Freispruch oder einer Einstellung ohne Auflagen plädieren muss. Ansonsten ist die Gefahr zu groß, dass negative Auswirkungen im Disziplinarverfahren drohen. 


Praxistipp: Wann soll sich der betroffene Beamte in einem Disziplinarverfahren einlassen ?

Beamte haben im Disziplinarverfahren Schweigerecht, sie müssen sich nicht selbst belasten. Trotzdem erfolgt in der Regel zumindest dann eine Stellungnahme, wenn das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen vorliegt oder die Anklage erfolgt. Fraglich ist, ob schon bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens bzw. im laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme erfolgt.