Disziplinarverfahren sind sowohl für den Dienstherren als auch die Beamtenschaft belastend. Sie sollten sich an einen erfahrenen Anwalt für Disziplinarrecht wenden. Auf meinen Rat können Sie vertrauen.

  1. Was ist das Disziplinarrecht?
  2. Folgen für Dienstherrren und Beamte 
  3. Was Herr Dr. Hallermann für Sie tun kann
  4. Warum Rechtsanwalt Dr. Hallermann?

1. Was ist das Disziplinarrecht?

Das Disziplinarrecht betrifft Beamte, Soldaten und Richter. Wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen, leitet der Dienstherr ein sog. Disziplinarverfahren ein und prüft, ob der Betroffene tatsächlich ein sog. Dienstvergehen begangen hat. Dem Beamten, Soldaten oder Richter droht dann je nach Schwere des Vorwurfs

  • ein Verweis,
  • eine Geldbuße,
  • die Kürzung der Dienstbezüge,
  • eine Zurückstufung oder
  • die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Außerdem müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen, wenn der Dienstherr gegen Sie entscheidet.

So weit muss es aber nicht kommen. Bei effektiver Verteidigung gelingt es oft, den Vorwurf aus der Welt zu räumen oder die Folgen zumindest auf eine milde Sanktion zu beschränken.
Disziplinarverfahren laufen häufig mehrere Jahre und können daher für Beamte sehr belastend sein. RA Dr. Hallermann bietet daher auch ein Coaching an und kann bei Bedarf einen Psychotherapeuten vermitteln.

Im Folgenden ist nur noch von Beamten die Rede, weil diese Berufsgruppe am größten ist. Soldaten und Richter sind gleichermaßen angesprochen.

2. Folgen für Dienstherren und Beamte

Die meisten Beamten sind geschockt, wenn der Dienstherr sie über die Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert. Allerdings bedeutet die Mitteilung zunächst nur, dass der Sachverhalt genau geprüft wird. Der Dienstherr wird sämtliche Tatsachen ermitteln – belastende wie entlastende. Auf das Verfahren können die Beamten Einfluss nehmen.

Um die Verteidigungschancen zu maximieren, werden die meisten Beamten zunächst schweigen. Die Beamten müssen zunächst nicht gegenüber dem Dienstherrn oder der Staatsanwaltschaft aussagen.

Im nächsten Schritt kann man sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt für Disziplinarrecht wenden. Selbst die meisten Juristen sind mit den Herausforderungen eines Disziplinarverfahrens überfordert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Ich bespreche mit Ihnen, wie Sie sich am besten verteidigen.

Wichtig: Eine Suspendierung besiegelt das Schicksal des Beamten nicht. Sie ist eine vorläufige Maßnahme, die wieder aufgehoben wird, wenn das Disziplinarverfahren zu Gunsten des Beamten abgeschlossen wird. Dann werden auch die Bezüge nachbezahlt, die vorläufig zurückbehalten wurden. Die Suspendierung und die Kürzung der Bezüge kann der Beamte umgehend vom Gericht prüfen lassen.

3. Was Herr Dr. Hallermann für Sie tun kann

Ich stehe meinen Mandanten seit vielen Jahren im Disziplinarrecht zur Seite. Dabei unterstütze ich sie in sämtlichen Fragen des Disziplinarverfahrens, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Eventuell wird das Verfahren eingestellt. Dazu nehme ich frühzeitig Kontakt mit der Behörde bzw. dem Beamten auf und wirke bei einer entsprechenden Entscheidung mit. Ich werde auch im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.

Insbesondere in diesen Hinsichten werden Ihnen meine Dienste von großem Nutzen sein:

Anfängliche Beratung

Ich berate Sie eingehend zu den möglichen Folgen eines Disziplinarverfahrens in Ihrem konkreten Fall. Dazu zählt auch die genaue Schilderung des voraussichtlichen weiteren Ablaufs, damit Sie wissen, was Sie in den kommenden Wochen und Monaten erwartet.

Gemeinsam entwickeln wir anschließend eine maßgeschneiderte Strategie: Sie klären mich über den Sachverhalt auf, ich erarbeite den besten Lösungsweg.

Sollte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Beamten aufgenommen haben (es steht also eine Straftat im Raum), nehme ich frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakte. Dies ist nur einem zugelassenen Rechtsanwalt möglich. Oft lassen sich aus der Akte wichtige Informationen über den aktuellen Ermittlungsstand entnehmen.

Vertretung gegenüber dem Dienstherrn/Beamten

Ich führe die Kommunikation mit der Gegenseite, um das Verfahren möglichst schnell einzustellen. Dabei stelle ich günstige Tatsachen in den Vordergrund, führe zur Rechtslage aus und bin auch im Rahmen der Anhörung tätig.

Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, werde ich Ihre Rechte entschlossen vertreten.

Übrigens ist ein Gerichtsverfahren bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen die Regel. Der Dienstherr darf nämlich über eine Zurückstufung, die Aberkennung des Ruhegehalts oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht allein entscheiden, sondern muss sich dafür an das Verwaltungsgericht wenden.

Wenn die Erfolgsaussichten einmal schlecht stehen sollten, weise ich Sie frühzeitig darauf hin, um den Schaden für Sie zu begrenzen. Auf meinen unabhängigen Rat können Sie vertrauen.

Suspendierung und Kürzung der Bezüge

Auch gegen vorläufige Maßnahmen wie Suspendierung oder Kürzung der Bezüge erfolgen eventuell Widerspruch bzw. Klage, weil das Disziplinarverfahren nicht selten mehrere Monate dauert.

Nötigenfalls vertrete ich Sie auch in dieser Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht.

4. Warum Rechtsanwalt Dr. Hallermann?

Ein Disziplinarverfahren gehört in die Hände eines Experten. Die Vorschriften weichen erheblich von anderen Rechtsgebieten ab und führen Anwälte regelmäßig in „böhmische Dörfer“. Das wird Ihnen in meiner Kanzlei nicht passieren.

Ich bin als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit vielen Jahren auf das Beamtenrecht und insbesondere das Disziplinarverfahren spezialisiert. Als angestellter Syndikusanwalt habe ich selber Erfahrungen im öffentlichen Dienst gesammelt.

Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit konnte ich für zahlreiche Mandanten einen erfolgreichen Abschluss durchsetzen. Ich besuche regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen der Bundesvereinigung öffentliches Recht und bin daher immer auf dem aktuellen Stand. Dieser klare Fokus ist selten und stellt ein hohes Beratungsniveau sicher.

Ich freue mich sehr darüber, dass meine Mandanten mit meiner Beratung regelmäßig hochzufrieden sind, wie meine Bewertungen belegen.

Grund für die Zufriedenheit ist sicher auch, dass ich nur eine begrenzte Anzahl an Mandanten pro Jahr annehme. Während andere Kanzleien oft mehr als 100 Mandate im Jahr betreuen, fokussiere ich mich auf maximal 25 und gewährleiste so ein konstant hohes Beratungsniveau.