1. WAS IST BEI DER MANDATIERUNG ZU BEACHTEN ?

WIE LÄUFT EIN MANDAT IM DETAIL AB ?

Nach der Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung wird bei Beamten ein Termin in der Kanzlei vereinbart. Bei Dienstherren kann ebenfalls ein Präsenztermin durchgeführt werden, hier ist aber die reine Onlinekommunikation die Regel. RA Dr. Hallermann übergibt im Termin die gegengezeichnete Vergütungsvereinbarung. Sodann erfolgt die Fallanamese. Die Mandantschaft schildert das Problem, RA Dr. Hallermann nimmt die rechtliche Einordnung vor und analysiert den Hintergrund des Falles. Häufig liegt das Kernproblem nicht im juristischen Teil, sondern in den zwischenmenschlichen Beziehungen.

Sodann wird die Gegenseite außergerichtlich angeschrieben und es wird versucht eine Lösung ohne Rechtsstreit im Vergleichswege zu erzielen. Sofern eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt, kann das Verfahren in der Regel innerhalb von rund sechs Monaten abgeschlossen werden. Sofern die Sache in den Rechtsstreit geht, können die Verfahren leider mehrere Jahre lang laufen.

Eine Sonderposition nehmen in der Regel die Disziplinarverfahren ein. Diese dauern leider häufig auch außergerichtlich zwei bis drei Jahre. Schließt sich ein Gerichtsverfahren an, kommt dieselbe Bearbeitungszeit noch einmal hinzu. RA Dr. Hallermann steht in dieser psychisch belastenden Situation gerne auch mit einem Coaching für die Mandantschaft zur Verfügung. Die Mandantschaft kann sich auch jederzeit an ihren Anwalt wenden, in der Regel erfolgt innerhalb von 24 Werkstunden eine Reaktion.

WIE HOCH SIND DIE KOSTEN VON RA DR. HALLERMANN IM EINZELFALL?

Das Mandat wird auf Stundensatzbasis (375 Euro netto) abgerechnet, die Kanzlei behält sich im Einzelfall die Erhebung einer Grundgebühr vor. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Maximal werden pro Jahr 25 Mandate angenommen, da hierdurch eine individuelle und zeitnahe Betreuung sichergestellt ist. Zum Vergleich: Viele Kanzleien nehmen pro Jahr mehrere hundert Mandate an.

WAS MUSS DIE MANDANTSCHAFT SELBST ZAHLEN, AUCH WENN EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG VORHANDEN IST ?

Die Kanzlei rechnet nach Aufwand ab, der Versicherer leistet Pauschalen. Fragen zur Höhe der Erstattung kann nur die Versicherung beantworten, da insoweit der Tarif maßgeblich ist. Die Kanzlei muss aus steuerlichen Gründen immer der Mandantschaft die Rechnung stellen. Soweit die Mandantschaft der Kanzlei die maßgeblichen Rechengrößen mitteilt, kann eine Musterrechnung für die Rechtsschutzversicherung erstellt werden. Die Mandantschaft kann dann selbst direkt bei der Versicherung deren Zahlung anfordern. 

WELCHE PAUSCHALANGEBOTE GIBT ES ?

Paket Erstgespräch: Für pauschal 350 Euro brutto kann ein Erstgespräch zu Ihrem Anliegen beauftragt werden (Bestellnummer: E1).

Paket außergerichtlicher Einigungsversuch: Die Kanzlei unternimmt mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Einigungsversuch (Bestellnummer: AE 1, Preis auf Anfrage gem. Angebot)

Paket Anwaltswechsel: Beurteilung der Notwendigkeit eines Anwaltswechsels (Bestellnummer: AW1, Preis auf Anfrage gem. Angebot)

Paket Erfolgsaussichten Rechtsmittel: Beurteilung Erfolgsaussichten Rechtsmittel (Bestellnummer: ER1, Preis auf Anfrage gem. Angebot, kann im Paket mit AW1 gebucht werden)

WELCHE SPEZIELLE VORTEILE HAT DIE MANDATIERUNG FÜR DIENSTHERREN ?

  • Zeitersparnis: Schnelles Tätigwerden durch spezialisierten externen Berater
  • Kostenersparnis: Verringerung der Bindung von internen Ressourcen
  • Exkulpation für die Dienststellenleitung im Rahmen von Compliance – Richtlinien (Einkaufen von externem Know How)
  • Haftungserleichterung für den Dienstherren durch haftpflichtversicherten externen Berater

2. WIE FINDEN SIE DIE RICHTIGE KANZLEI ? EINIGE ENTSCHEIDUNGSHILFEN

WELCHE SUCHWÖRTER MÜSSEN IM INTERNET VERWENDET WERDEN ?

Die Mandantschaft muss nach dem richtigen Rechtsgebiet suchen. Die Mandantschaft muss zu einer passenden Gruppe gehören. Manche Kanzleien vertreten z.B. nur Vermieter, um Interessenkonflikte im Falle der Vertretung zu vermeiden. Die Kanzlei muss im gesuchten Rechtsgebiet eine nachweisliche Expertise haben. Im Gegensatz zu Ärzten kann eine Kanzlei das öffentliche Dienstrecht anbieten, ohne dass ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Kanzlei gehört. Die Mandantschaft muss die Frage der Vergütung klären, da jede Kanzlei im Gegensatz zu Ärzten ihre Vergütung weitestgehend frei festlegt.

WELCHE DIENSTLEISTUNGEN ERBRINGT RA DR. HALLERMANN ÜBER DIE BLOSSE RECHTSVERTRETUNG HINAUS 

Das Problem: Ein erfolgreiches Mandat ist nicht von der Rechtslage abhängig. Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Bedienstete: Persönliche Faktoren (Alter, Geschlecht, Familienstand, Sprache, Familienstand), Einfluss von Dritten (Partner, Kinder, Geschwister, Eltern), Interessen ohne direkten Mandatsbezug (Ruf, Vergeltung, Rehabilitation)
  • Dienstherren: Persönliche Faktoren beim Ansprechpartner: Alter, Geschlecht, Sprache), Verhalten von anderen Behörden (Fachaufsicht), Interessen ohne direkten Mandatsbezug (Vorgehen in vergleichbaren Fällen, Exempel für die Zukunft statuieren,
  • RA Dr. Ulrich Hallermann: Anwaltlicher Arbeitsstil, Rechtskenntnisse, Berufserfahrung, Eventuelle Kenntnisse betreffend Gegner, gegnerischer Anwalt und Gericht, Umgang mit der Mandantschaft, Rechtliche Belehrung zu den Risiken, Belehrung über verschiedene Handlungsoptionen im Mandat,

RA Dr. Ulrich Hallermann bringt im Rahmen eines Coachings diese widerstreitenden Interessen in Einklang und erzielt damit optimale Ergebnisse für die Mandantschaft.

WELCHE STRATEGIE VERFOLGT EINE KANZLEI IM MANDAT ?

Die Strategie sollte die Kanzlei zu Beginn mit der Mandantschaft abstimmen, was in der Praxis jedoch häufig nicht erfolgt. Manche Kanzleien legen einfach los, was nicht immer im Interesse der Mandantschaft ist. RA Dr. Ulrich Hallermann hält es mit Napoleon Bonaparte: Seine einzige Strategie ist, dass er keine Strategie hat. Nur so wird man den Besonderheiten des jeweiligen Falles gerecht. Für jeden einzelnen Schritt im Mandat teilt RA Dr. Ulrich Hallermann der Mandantschaft die Vor- und Nachteile mit, so dass die Mandantschaft eine fundierte Entscheidung treffen kann. Ein Arbeiten nach Schema F ist für die Mandantschaft nicht zielführend und führt nur zu unterdurchschnittlichen Ergebnissen.

WAS SOLLTE DIE MANDANTSCHAFT IM LAUFENDEN MANDAT BEACHTEN ?

  1. Die Mandantschaft sollte kein Dokument ohne Rücksprache mit der Kanzlei unterschreiben. 
  2. Die Mandantschaft sollte selbst weder Gericht noch die Gegenseite kontaktieren, sondern dies vollständig der Kanzlei überlassen. 
  3. Die Mandantschaft gibt der Kanzlei lieber zu viele als zu wenige Unterlagen und fragt lieber einmal mehr als zu wenig.

WANN SOLLTE DIE MANDANTSCHAFT IM LAUFENDEN RECHTSSTREIT EINER KANZLEI DAS MANDAT ENTZIEHEN ?

Die Mandantschaft kann rechtlich jederzeit das Mandat kündigen und einen anderen Anwalt mandatieren. Rechtsstreite können mehrere Jahre dauern. Ähnlich wie in einer Ehe ist auch das Verhältnis zwischen Mandantschaft und einer Kanzlei nicht immer spannungsfrei. Die Kündigung sollte erfolgen, wenn eine Kanzlei zu viele Sachen annimmt und das Mandat nicht oder zu langsam bearbeitet. RA Dr. Hallermann hat sich auf die Übernahme solcher Mandate spezialisiert, da er kein Massengeschäft betreibt und jede Sache gleich intensiv bearbeitet.

WANN KOMMT EINE KÜNDIGUNG DURCH DIE KANZLEI IN BETRACHT ?

Auch eine Kanzlei kann rechtlich außer im Falle der drohenden Fristversäumnis den Mandatsvertrag jederzeit kündigen. Meistens erfolgt die Kündigung aufgrund von Zahlungsverzugs. RA Dr. Hallermann weist vor der Mandatsniederlegung auf die bestehenden Probleme hin und gibt der Mandantschaft die Möglichkeit zur Reaktion

VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Sollten Sie einmal mit der Arbeit der Kanzlei nicht zufrieden sein, können Sie die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft anrufen, der die Kanzlei angeschlossen ist: www.s-d-r.org

WIE WAHRT EINE KANZLEI IHRE UNABHÄNGIGKEIT?

Relativ häufig wird eine Kanzlei von der Mandantschaft mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Anwälte mit dem Gericht, der Gegenseite oder gar dem anderen Anwalt „unter einer Decke stecken“. Begründet wird dies damit, dass sich zumindest in einer Stadt die Anwälte und Richter untereinander häufig kennen.

Jeder Kanzlei macht sich wegen Parteiverrates strafbar, wenn sie gegen die Interessen ihrer Mandantschaft handelt. Jeder Richter riskiert den Verlust seines Postens, wenn er befangen ist und dennoch urteilt. Vor diesem Hintergrund kommt ein Parteiverrat in der Praxis selten vor. Richtig ist nur, dass sich gerade in einer kleineren Stadt die Anwälte und Richterschaft untereinander häufig kennen. Das ist aber nur von Bedeutung für den Umgang und Respekt untereinander.

3. WELCHE MANDATE BETREUT DIE KANZLEI?

Vorab: Kein Fernabsatzgeschäft. Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei kein Fernabsatzgeschäft anbietet. Sofern Sie zum Beispiel nur per Telefon oder Videokonferenz beraten werden wollen, finden Sie evtl. ein entsprechendes Angebot auf der Seite anwalt.de.

EMPFEHLUNG: UNVERBINDLICHE ANFRAGE PER E-MAIL

Mandatsanfragen können kostenfrei unter info@kanzlei-hallermann.de gestellt werden. Diese Vorgehensweise wird ausdrücklich empfohlen, da Ihnen schnell eine Auskunft erteilt werden kann. Bitte geben Sie für Rückfragen eine Telefonnummer an.

BESTAND VON ARBEITS- UND DIENSTVERHÄLTNISSEN

Vorrangig begleitet die Kanzlei das Aushandeln eines Aufhebungsvertrages, die – angedrohte – Kündigung von Beschäftigungsverhältnissen, die – angedrohte – Versetzung in den Ruhestand, Disziplinarverfahren sowie das Mobbing. Bei diesen Themen versteht sich die Kanzlei als „Allrounder“ und berät auch zu Folgefragen wie Beurteilungen, Sperrzeiten und Freistellungen.

WELCHE MANDATE MÜSSEN LEIDER ABGELEHNT WERDEN ?

Isolierte Beratungen zu einzelnen Rechtsfragen werden nicht angeboten, da dies weder für die Mandantschaft noch die Kanzlei sinnvoll ist. Bitte beachten Sie, dass die Texte auf der Homepage vorrangig ein Serviceangebot für die Bestandsmandantschaft ohne Beratung im konkreten Einzelfall sind. Hieraus lässt sich nicht schließen, welche Neumandate angenommen werden können. Die isolierte Beratung oder Vertretung zu Themen wie Beihilfe, Höhe des Ruhegehaltes, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Eingruppierung, Höherstufung wird nicht angeboten.

4. Was ist das Alleinstellungsmerkmal von RA Dr. Hallermann (wird laufend ergänzt) ?

RA Dr. Hallermann kennt die Akten seiner Mandanten auswendig. Dies ist möglich, da nur relativ wenige Mandate pro Jahr bearbeitet werden. Es ist daher nicht möglich, dass RA Dr. Hallermann Teile der Akte mit anderen Fällen verwechselt, was in der Praxis leider häufig vorkommt. Hierdurch wird eine besonders intensive Aktenbearbeitung möglich.