Überweiser

Sie sind Kollege/-in und möchten Ihre Mandantschaft für das öffentliche Dienstrecht an uns überweisen ? Wir sind garantiert nur im Rahmen der Überweisung tätig. Nach Mandatsende erfolgt die Rücküberweisung.

Sie sind als Strafverteidiger/-in tätig und suchen parallel einen Anwalt für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren ? Auch dies ist mit uns als Kooperationspartner möglich.

Wir stimmen im Einzelfall mit Ihnen ab, ob RA Dr. Hallermann sich im Disziplinarverfahren bestellt oder nur Sie im Hintergrund berät. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. RA Dr. Hallermann ist bei vielen Behörden bekannt, weswegen häufig die Vertretung im Außenverhältnis zielführend sein wird.