Muster Widerspruchsbescheid Versetzung Ruhestand

Hinweis: Das Muster bedarf der anwaltlichen Anpassung im Einzelfall, eine Haftung kann insoweit nicht übernommen werden. 

Anschrift Dienstherr

Anschrift Beamtin bzw. Beamter

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i.V.m. § 44 Abs. 4 und § 48 Landesbeamtengesetz (LBG RLP)

Widerspruchsbescheid 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

in der vorbezeichneten Sache ergeht folgender Widerspruchsbescheid: 

 

  1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 
  2. Der Widerspruchsbescheid ergeht gebührenfrei. 
  3. Ihre Auslagen sind nicht erstattungsfähig. 

 

Nach dem amtsärztlichen Gutachten vom sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Ihre Dienstpflichten in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zu erfüllen, eine anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. 

Aufgrund der festgestellten Dienstunfähigkeit gemäß § 26 BeamtStG wurden Sie gemäß § 44 Abs. 4 LBG i.V.m. § 48 Abs. 2 LBG aufgrund des Bescheides vom Datum in den Ruhestand versetzt. 

Hiergegen haben Sie am Datum über Ihren Bevollmächtigten Widerspruch eingelegt. Am Datum wurde der Widerspruch begründet. Nach Ihrer Darstellung soll sich der gesundheitliche Zustand sehr deutlich verbessert haben. Es wird auf ein Privatattest des Arzt Dr. X. verwiesen. 

 

Es soll entgegen der Annahme im Gesundheitszeugnis vom Datum nicht mehr davon auszugehen sein, dass eine dauernde Dienstunfähigkeit gegeben ist. Sie haben eine ergänzende Untersuchung angeregt. 

Im Gesundheitszeugnis vom Datum finden sich unter anderem folgende Feststellungen:

 

Diagnosen mit Systembeschreibung: Erheblich verminderte psychische Belastbarkeit (Beispiel) 

Wird es für aussichtslos gehalten, dass innerhalb der nächsten sechs Monate die volle Dienstfähigkeit wiederhergestellt wird ? Antwort: ja. Bitte jeweils begründen: eingeleitete Therapiemaßnahmen können erst langfristig zu einer Stabilisierung führen. 

Gesamtbeurteilung: Die pycho-emotionale  Belastbarkeit ist stark reduziert. Eine Ruhestandsversetzung ist aus amtsärztlicher Sicht erforderlich. 

Eine Nachuntersuchung wird in einem Jahr für zweckmäßig gehalten. 

Im Gesundheitszeugnis wurde festgehalten, dass eingeleitete Therapiemaßnahmen erst langfristig zu einer Stabilisierung führen können. Es sind keine Anhaltspunkte vorhanden, dass sich ihre Gesundheit nachhaltig verbessert hat. Daher ist es folgerichtig, dass gem. Gesundheitszeugnis eine Nachuntersuchung erst ein Jahr später als zweckdienlich erachtet wird. Ihre Anregung einer ergänzenden Untersuchung ist gegenwärtig nicht zweckdienlich. 

Das Privatattest macht keine Angaben, welche Therapiemaßnahmen zur Wiedererlangung der Dienstfähigkeit von Ihnen eingeleitet wurden. 

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir weiterhin zu dem Ergebnis, dass ihre Dienstunfähigkeit gegeben ist und Sie in den Ruhestand zu versetzen sind. Die Zweckdienlichkeit einer ergänzenden Untersuchung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben. Es ist vorgesehen, in einem Jahr eine Nachuntersuchung durch das Gesundheitsamt durchführen zu lassen. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist gegenwärtig nicht angezeigt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Dienststellenleitung

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen den Bescheid vom Datum in der Gestalt des Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht ZZ schriftlich, nach Maßgabe des § 55 a der Verwaltungsgerichtsordnung durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der in § 55 d der Verwaltungsgerichtsordnung genannte Personenkreis muss Klagen grundsätzlich gem. § 55 a VwGO einreichen.