Die Kanzlei vertritt sowohl Dienstherren als auch Beamtinnen/Beamte, da nur so die jeweiligen Interessen bekannt sind. Aufgrund der umfangreichen Vertretung von Lehrern kann eine Mandatierung durch die entsprechenden Behörden (z.B. ADD in RLP, Schulamt in Hessen) nicht erfolgen. Bei Fragen können Sie gerne eine kurze Mail an info@kanzlei-hallermann.de schreiben.

Die Kanzlei kann als externer Ermittlungsführer tätig werden und bietet darüber hinaus auch ein Compliancemanagement für Dienstvergehen an:

In der Praxis gibt es eher selten strukturierte Prozesse für den Umgang mit vermuteten Dienstvergehen. Das ist weder im Interesse des betroffenen Beamten noch des Dienstherren. Der Beamte wird eventuell zu Unrecht beschuldigt, der Dienstherr muss im begründeten Verdachtsfall ein Disziplinarverfahren einleiten und hat insoweit kein Ermessen, auch wenn ein Disziplinarverfahren mit viel Arbeit verbunden ist.

Vor diesem Hintergrund bietet die Kanzlei die Einführung eines geordneten Verfahrens an, das auch als Nachweis gegenüber Dritten wie der Aufsichtsbehörde verwendet werden kann. Es gibt folgende Bestandteile:

Geordnete Meldewege für Verdachtsfälle

Implementierung von speziellen Ansprechpartnern, Mailadressen, Meldeverfahren

Whistleblower Hotline (bei Bedarf auch extern beim Anwalt)

Hotline zur Meldung von vermuteten Dienstvergehen

Beurteilung der gemeldeten Dienstvergehen

Externe Beurteilung durch Anwalt oder Festlegung von hausinternen Ansprechpartnern

Handlungsempfehlung für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Rechtliche Prüfung zur Eröffnungsverpflichtung
Prüfung von Alternativen zum Disziplinarverfahren wie Ausspruch einer formlosen Rüge

Durchführung der Disziplinarverfahren

Bestellung als externer Ermittlungsführer (soweit nach Landesrecht zulässig)

Empfehlungen zur Höhe des Disziplinarmaßes

(z.B. Abgrenzung von Verweis und Geldbuße)

Mitarbeiterschulungen

Unter welchen Umständen wird ein Dienstvergehen begangen ? Wie können Dienstvergehen verhindert werden ? Welche Maßnahmen drohen ?

Durchführung von Gefährdungsanalysen anhand von Organigrammen

Welche Referate sind besonders anfällig für Dienstvergehen ?