Die Dienstunfähigkeit ist für Beamte mit erheblichen Konsequenzen verbunden: Ist die gesundheitliche Eignung für ihre Tätigkeit nicht mehr gegeben, so droht die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand – unter Kürzung der Bezüge!

Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, so wird zunächst eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Nicht immer erfolgt dies zu Recht. Wer zu einer Untersuchung aufgefordert wird, sollte umgehend Rechtsrat einholen und überprüfen lassen, ob die Anordnung überhaupt rechtmäßig ist, welche Begründung für sie angeführt wird und wie sie genau erfolgen soll.

Die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist nur zulässig, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten bestehen. Dazu müssen

  • hinreichend gewichtige Umstände angeführt werden, die Zweifel aufwerfen, ob der Betreffende aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann.
  • die tatsächlichen Umstände, Vorfälle oder Ereignisse, auf welche die Zweifel gestützt werden, in der Aufforderung angegeben werden.
  • Außerdem muss die Anordnung Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung genau bezeichnen.

Häufiges krankheitsbedingtes Fehlen reicht i.d.R. nicht aus, um die Dienstfähigkeit des Beamten in Frage zu stellen. Grund dafür können ja auch Erkrankungen sein, die seine Dienstfähigkeit nicht dauerhaft beeinträchtigen.

Wenn Sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert werden, sollten Sie zeitnah Rechtsrat einholen. Dr. Ulrich Hallermann prüft für Sie die Rechtsmäßigkeit der Anordnung. Gegebenenfalls kann auch ein Facharzt hinzugezogen werden, der den Vorwurf der Dienstunfähigkeit entkräftet. Fehlerhafte Feststellungen des Amtsarztes können leicht zur ungewollten Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und zu finanziellen Einbußen führen