Überblick: Personalreferent*innen

Die Kanzlei steht Personalreferent*innen gerne jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und übersendet ein kostenloses Exemplar von „Dienstherr, Beamte und Tarifbeschäftigte: Typische Probleme im öffentlichen Dienst“. Dieses Werk von RA Dr. Ulrich Hallermann gibt gerade Personalreferent*innen ohne Jurastudium einen guten Überblick zur Rechtslage. 

Schulungen

Generell möchte die Kanzlei Personalreferent*innen mit und ohne Vorkenntnissen die rechtlichen Themen möglichst einfach erklären. Vor diesem Hintergrund werden Seminare zum Arbeitsrecht angeboten. Es werden auch individuelle Inhouse Seminare zu dienstrechtlichen Themen angeboten. 

Schwierige Bedienstete

Nach dem sogenannten Pareto Prinzip machen 20 % der Bediensteten 80 % der Arbeit im Personalreferat: Dauererkrankte mit fragwürdigen Attesten, gekündigte Bedienstete und Beamte mit laufenden Disziplinarverfahren gehören hierzu. Die Kanzlei bietet ein Outsourcing an: Die gesamte Akte kann an RA Dr. Hallermann ausgelagert werden. Vom Personalamt wird dann allenfalls noch eine Zuarbeit beim Sachverhalt benötigt.

Führen von Rechtsstreiten und Vertragsverhandlungen

Selbstverständlich können sie anhängige Rechtsstreite von der Kanzlei führen lassen. Hierzu gehören Verfahren vor dem Arbeitsgericht und dem Verwaltungsgericht in allen Instanzen. Auch Aufhebungsverträge können gerne von der Kanzlei ausgehandelt werden

WELCHE SPEZIELLEN VORTEILE HAT DIE MANDATIERUNG FÜR DIENSTHERREN ?

  • Zeitersparnis: Schnelles Tätigwerden durch spezialisierten externen Berater
  • Kostenersparnis: Verringerung der Bindung von internen Ressourcen
  • Exkulpation für die Dienststellenleitung im Rahmen von Compliance – Richtlinien (Einkaufen von externem Know How)
  • Haftungserleichterung für den Dienstherren durch haftpflichtversicherten externen Berater