Verehrte Interessierte,
die hochspezialisierte Kanzlei Cursus Honorum (RA Dr. Ulrich Hallermann) bearbeitet nicht nur isolierte Rechtsfragen, sondern löst die Probleme ihrer Mandantschaft. Zielführend ist eine „Überweisung“ von Kollegen oder Empfehlungen aus der Bestandsmandantschaft. Sie können uns gerne alternativ direkt per Mail (info@kanzlei-hallermann.de, gilt auch für Presseanfragen und Themenvorschläge für den Blog) kontaktieren:
- Wir vertreten vorrangig kommunale Dienstherren und Bedienstete aus dem höheren Dienst, wenn es um den Bestand des Dienstverhältnisses geht. Ausgangspunkt sind meist Disziplinar-/Dienstunfähigkeitsverfahren oder Abmahnungen/Kündigungen. Die Kanzlei ist um eine außergerichtliche Lösung bemüht, da Gerichtsverfahren langwierig und teuer sind („Beamter bleiben, dienstunfähig werden“).
- RA Dr. Ulrich Hallermann bearbeitet pro Jahr nur 25 Mandate und kann so im Krisenfall äußerst schnell reagieren. Auch Neuanfragen der Bestandsmandantschaft werden prioritär behandelt, wir arbeiten aufgrund einer geringen Kostenquote maximal mit einer Auslastung von 80 %. Zweimal pro Woche wird jeder Fall in der Kanzlei auf Wiedervorlage gelegt. Wir haben uns auch spezialisiert auf die Übernahme von mit ihren bisherigen Kanzleien unzufriedenen Mandanten. Viele Kanzleien arbeiten mit einer Auslastung von 120 % und widmen Bestandsstreitigkeiten nicht die nötige Priorität.
- RA Dr. Ulrich Hallermann ist Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht. Er verfügt über rund 15 Jahre Berufserfahrung als angestellter Jurist in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und kennt die Arbeitsweise von Behörden.
- RA Dr. Ulrich Hallermann ist Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht und kann daher auch den strafrechtlichen Teil eines Disziplinarverfahrens betreuen. Dies hat für die Mandantschaft den Vorteil der Lösung aus einer Hand.
Cursus Honorum beschränkt sich nicht auf das Prüfen von Rechtsfragen:
- Eine Zertifizierung im Coaching (Competence on Top) hilft beim Finden der Probleme hinter der Rechtsfrage. Das können z.B. Konflikte mit Kollegen, Einstellungen in der Person des Bediensteten sein.
- Gegenwärtig durchläuft Cursus Honorum eine Zertifizierung zu Compliance, damit nicht nur isoliert die Tat sondern auch die Organisation zur Vermeidung von künftigen Dienstvergehen beurteilt werden kann.
- Zusammenarbeit mit Dritten: Ermittlungen bei Dienstvergehen können durch eine externe Detektei unterstützt werden. Für das Kommunizieren von Dienstvergehen in der Öffentlichkeit kann eine spezialisierte Agentur beauftragt werden. Es können auch Kontakte zu Therapeuten hergestellt werden.
Cursus Honorum ist unabhängig: Kommunalen Dienstherren sichert Cursus Honorum lokal deren ausschließliche Vertretung zu. Cursus Honorum vertritt nur Lehrer, keine Schulbehörden. Betriebs- und Personalräte werden zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vertreten.
Über den Dienstleister Regus können deutschlandweit Besprechungsmöglichkeiten in der Nähe von Dienststelle/Wohnsitz angeboten werden. Cursus honorum ist überwiegend in folgenden Bundesländern tätig: Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.
Beispiele für Tätigkeiten aus der Vergangenheit:
- Vertretung von Lehrern bei angeblichen sexuellen Verhältnissen mit Schülerinnen
- Tätigkeit als externer Ermittlungsführer für Dienstherren
- Vertretung von Führungskräften bei angeblichen Dienstvergehen
- Hintergrundtätigkeit für Dienstherren: Erstellung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden
RA Dr. Ulrich Hallermann ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Bundesvereinigung Öffentliches Recht
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Anwaltsverein (im Hinblick auf den Strafbezug vieler Disziplinarverfahren)
Er besucht mindestens ein halbes Dutzend Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr.
Für „Überweiser“:
Sie sind Kollege/-in und möchten Ihre Mandantschaft für das Dienstrecht an uns überweisen ? Dies ist kein Problem. Wir sind garantiert nur im Rahmen der Überweisung tätig. Nach Mandatsende erfolgt die Rücküberweisung.
Zur Person:
RA Dr. Ulrich Hallermann wurde 1978 in Trier geboren. Er ist ledig, verreist gerne, trainiert regelmäßig bei Kieser und mag trotzdem gutes Essen. Das Thema Coaching fasziniert ihn sowohl beruflich als auch privat, weswegen er an mehreren Programmen selbst teilnimmt (Jörg Löhr, Bodo Schäfer, Competence on Top).
Der berufliche Werdegang von RA Dr. Ulrich Hallermann: Nach juristischer Ausbildung in Mannheim führte sein Weg 2007 zunächst in die Privatwirtschaft zu einer Unternehmensberatung. Der Widerspruch aus qualitativ guter Arbeit und wirtschaftlichem Druck (“billable hours”) sprach ihn nicht an, so dass er 2009 in den öffentlichen Dienst wechselte. Er verfügt über Erfahrung als angestellter Syndikusanwalt und Compliance-/Datenschutzbeauftragter in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und als Geschäftsführer zweier GmbH’s in öffentlicher Hand.
Die Leidenschaft von RA Dr. Ulrich Hallermann für den öffentlichen Dienst resultiert aus einer Tätigkeit als angestellter Syndikusanwalt einer Anstalt des öffentlichen Rechts und Geschäftsführer zweier GmbH´s in öffentlicher Trägerschaft, aus der er viele Facetten der Behörden kennt.
Welche Bedeutung hat der Name Cursus Honorum (RA Dr. Ulrich Hallermann) ?
Der cursus honorum (lateinisch ‚Ämterlaufbahn‘) war laut Wikipedia Eintrag die traditionelle Abfolge der Magistraturen, die Politiker der Römischen Rebublik durchliefen und die prinzipiell noch in der römischen Kaiserzeit fortbestand.
RA Dr. Ulrich Hallermann in den Medien:
Zur Angreifbarkeit von Kündigungen in der Wirtschaftswoche:
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/arbeitsrecht-woran-angestellte-unwirksame-kuendigungen-erkennen-und-wie-sie-das-fuer-sich-nutzen/28553876.html
Zur Suspendierung eines Amtsleiters in der Braunschweiger Zeitung (hinter einer Paywall):
https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article237162625/Hausverbot-fuer-den-Leiter-des-Braunschweiger-Gesundheitsamtes.html
Zum Arbeitszeugnis in Focus Online:
https://www.focus.de/finanzen/experten/arbeitszeugnis-so-pruefen-sie-ob-es-korrekt-ist_id_7356103.html
Zur Krankmeldung in der Bayerischen Staatszeitung:
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/beruf-karriere/detailansicht-beruf-karriere/artikel/die-diagnose-geht-den-chef-nichts-an.html#topPositionWeiterführende Informationen zur Arbeitsweise der Kanzlei finden Sie unter FAQ/Preise.
Zum Mobbing in der Bayerischen Staatszeitung:
Link
Weiterführende Informationen zur Arbeitsweise der Kanzlei finden Sie unter FAQ/Preise.
Mandatsanfragen oder Themenvorschläge für den Blog können Sie an info@kanzlei-hallermann.de richten. Häufig fragen Interessenten an, die nach einer beliebigen Kanzlei (nicht speziell RA Dr. Ulrich Hallermann) suchen. Die Kanzlei als spezialisierter Nischenanbieter lehnt solche Mandate ab. Gerne können Sie sich bei der Mandatsanfrage auf diesen Absatz beziehen, da die meisten Anfragenden die Startseite nicht bis zum Ende lesen.
Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann