Verehrte Interessierte,
auf der Startseite präsentieren wir alle wichtigen Informationen zur Kanzlei:
Die Kanzlei Cursus Honorum (RA Dr. Ulrich Hallermann) ist spezialisiert auf die Vertretung von Dienstherren und Beamten.
Die Kanzlei betreibt einen Blog und einen Podcast.
Das Buch von RA Dr. Hallermann zu gängigen Rechtsproblemen im öffentlichen Dienst können Sie hier (Amazon) bestellen.
Cursus Honorum ist als Nischenanbieter tätig, zielführend ist eine Empfehlung aus der Bestandsmandantschaft. Sie können uns auch als Endmandant direkt per Mail anfragen. Informationen hierzu finden Sie am Seitenende. Interessant wäre auch zu erfahren, warum Sie gerade uns mandatieren wollen.
Die Kanzlei hat drei Tätigkeitsschwerpunkte:
- Disziplinarverfahren, Kündigung, Mobbing (Trennungsmanagement für Dienstherren oder Verbleib im Dienst für Beamte/Tarifbeschäftigte)
- Ruhestand verhindern oder erreichen (sowohl für Dienstherren als auch Beamte/Tarifbeschäftigte)
- Verbesserung der Minderleistung und präventive Compliancemaßnahmen zur Vermeidung von Dienstvergehen (nur für Dienstherren)
Cursus Honorum beschränkt sich hierbei nicht auf die rechtliche Beratung, sondern blickt über den Tellerrand hinaus und bietet folgende weiterführende Tätigkeiten an:
Zum Lebenslauf:
RA Dr. Ulrich Hallermann wurde 1978 in Trier geboren, studierte in Mannheim, ist leidenschaftlicher Reisender und ledig. Er verfügt über rund 15 Jahre Berufserfahrung als angestellter Jurist in einer Anstalt des öffentlichen Rechts, 10 Jahre war er als Geschäftsführer zweier GmbH’s in öffentlicher Hand tätig. Er begann seine Karriere 2007 bei einer BigFour Gesellschaft und kennt die Unterschiede zur Privatwirtschaft. RA Dr. Ulrich Hallermann ist Fachanwalt für Arbeits- / Verwaltungsrecht und besucht mindestens ein halbes Dutzend Fortbildungen pro Jahr. Er ist Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht und kann auch den strafrechtlichen Teil eines Disziplinarverfahrens betreuen.
Die Kanzlei Cursus Honorum ist unabhängig: Kommunalen Dienstherren sichert die Kanzlei lokal deren ausschließliche Vertretung zu. Betriebs- und Personalräte werden zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vertreten. Nur in ausgewählten Fällen erfolgt eine Vertretung von Bediensteten, sofern ein Interessenkonflikt ausgeschlossen ist (z.B. Lehrer, Polizisten).
Über den Dienstleister Regus können deutschlandweit Besprechungsmöglichkeiten in der Nähe von Dienststelle/Wohnsitz angeboten werden. Cursus honorum ist überwiegend in folgenden Bundesländern tätig: Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.
Beispiele für Tätigkeiten aus der Vergangenheit:
- Tätigkeit als externer Ermittlungsführer für Dienstherren
- Vertretung von Führungskräften bei angeblichen Dienstvergehen
- Hintergrundtätigkeit für Dienstherren: Erstellung von Ausgangs- und Widerspruchsbescheiden
- Vertretung von Lehrern bei angeblichen sexuellen Verhältnissen mit Schülerinnen
RA Dr. Ulrich Hallermann ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Bundesvereinigung Öffentliches Recht
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Anwaltsverein (im Hinblick auf den Strafbezug vieler Disziplinarverfahren)
Für „Überweiser“:
Sie sind Kollege/-in und möchten Ihre Mandantschaft für das Dienstrecht an uns überweisen ? Dies ist kein Problem. Wir sind garantiert nur im Rahmen der Überweisung tätig. Nach Mandatsende erfolgt die Rücküberweisung.
Welche Bedeutung hat der Name Cursus Honorum (RA Dr. Ulrich Hallermann) ?
Der cursus honorum (lateinisch ‚Ämterlaufbahn‘) war laut Wikipedia Eintrag die traditionelle Abfolge der Magistraturen, die Politiker der Römischen Rebublik durchliefen und die prinzipiell noch in der römischen Kaiserzeit fortbestand.
RA Dr. Ulrich Hallermann in den Medien:
Zur Angreifbarkeit von Kündigungen in der Wirtschaftswoche.
Zur Suspendierung eines Amtsleiters in der Braunschweiger Zeitung (hinter einer Paywall).
Zum Arbeitszeugnis in Focus Online.
Zur Krankmeldung in der Bayerischen Staatszeitung.
Zum Mobbing in Frankfurter Rundschau, Bayerischen Staatszeitung, Merkur , OVB Online und Kreiszeitung
Der Podcast wird in Zukunft verstärkt Alternativen zum öffentlichen Dienst für Beamte und langjährige Tarifbeschbeschäftige diskutieren. Einmal pro Monat (jeweils am ersten Freitag um 13 Uhr) findet hierzu auch ein Webinar statt (Preis: 49 Euro brutto, Dauer: eine Stunde). Anmeldungen können hierzu an info@kanzlei-hallermann.de erfolgen.
Ihr RA Dr. Ulrich Hallermann