Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Kanzlei. Die Kanzlei ist zweifach positioniert. Zum einen ist RA Dr. Ulrich Hallermann ein Experte für den öffentlichen Dienst. Zum anderen ist ihm ähnlich wie im Verhältnis Arzt – Patient der perfektionierte Austausch zwischen Mandantschaft und Anwalt wichtig. Im Rahmen eines individuellen Coachings werden anhand verschiedener Kriterien wie z.B. Interessen und Überzeugungen der Mandantschaft, durch Dritte gesetzte Faktoren, wirtschaftliche Kriterien, mutmaßliche Dauer der Verfahren optimale Strategien für die Vertretung konzeptioniert. Nur so können optimale Ergebnisse erzielt werden.
RA Dr. Ulrich Hallermann ist Fachanwalt für Arbeits-/Verwaltungsrecht sowie Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht. Er ist mit Besprechungsmöglichkeiten in Frankfurt, Mainz und Worms auf den öffentlichen Dienst spezialisiert und ist sowohl für Dienstherren als auch Beamte / Tarifbeschäftigte tätig, um die jeweiligen Interessen zu kennen.
RA Dr. Ulrich Hallermann ist unabhängig: Er vertritt in der Schule ausschließlich Lehrer. Mandatierten Kommunen sichert die Kanzlei lokal deren ausschließliche Vertretung zu. Mandatierten Beamten/Tarifbeschäftigten wird zugesichert, dass die Kanzlei beim jeweiligen Dienstherren nur Bedienstete vertritt.
Der regionale Schwerpunkt der Tätigkeit ist Süddeutschland (mit Hessen) und NRW.
Vorrangige Dienstleistungen der Kanzlei:
- Vertretung bei Disziplinarverfahren und Kündigungen / Abmahnungen
- Klassische Dienstrechtsthemen wie Konkurrentenklagen, Dienstunfähigkeit, Nebentätigkeit
- Präventive Compliance – Beratung zur Vermeidung von Dienstvergehen
Die Leidenschaft von RA Dr. Ulrich Hallermann für den öffentlichen Dienst resultiert aus einer Tätigkeit als angestellter Syndikusanwalt im öffentlichen Dienst, aus der er viele Facetten der Behörden kennt. RA Dr. Ulrich Hallermann ist Mitglied in folgenden Vereinigungen:
- Bundesvereinigung Öffentliches Recht
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein
Er besucht mindestens ein halbes Dutzend Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr. Die Kanzlei rechnet Mandate auf Stundensatzbasis ab. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Stundensatzvereinbarungen nur den auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entfallenden Anteil. Die Kanzlei versteht sich als Nischenanbieter mit dem Anspruch der Maximalvertretung und der Möglichkeit zum zertifizierten Coaching bei jahrelangen besonders belastenden Disziplinarklagen. Hintergrund für die Maximalvertretung ist das Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich – Die neue Klassenjustiz von Axel Grube“.
Die Kanzlei nimmt maximal 50 Mandate pro Jahr an und betreibt in der Regel nur eine 80 % Auslastung. RA Dr. Ulrich Hallermann sichert auch bei Auftragsspitzen die Qualitätsansprüche und bescheidet Neuanfragen der Bestandsmandantschaft nicht abschlägig.
RA Dr. Ulrich Hallermann wurde 1978 in Trier geboren. Er ist ledig, verreist gerne, trainiert regelmäßig bei Kieser und mag trotzdem gutes Essen. Das Thema Coaching fasziniert ihn sowohl beruflich als auch privat, weswegen er an mehreren Programmen selbst teilnimmt (Jörg Löhr, Bodo Schäfer, Competence on Top).
Der berufliche Werdegang von RA Dr. Ulrich Hallermann: Nach juristischer Ausbildung in Mannheim führte sein Weg 2007 zunächst in die Privatwirtschaft zu einer Unternehmensberatung. Der Widerspruch aus qualitativ guter Arbeit und wirtschaftlichem Druck (“billable hours”) sprach ihn nicht an, so dass er 2009 in den öffentlichen Dienst wechselte. Er verfügt über Erfahrung als angestellter Syndikusanwalt und Compliance-/Datenschutzbeauftragter in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und als Geschäftsführer zweier GmbH’s in öffentlicher Hand.
Für eilbedürftige Rückfragen steht er auch im Urlaub (aber nicht am Wochenende und Feiertagen) zur Verfügung. Abstimmungen im Urlaub sind nur selten erforderlich, da er nur ausgewählte Mandanten betreut und immer vorausschauend plant. Im Ausnahmefall kann er auf ein Anwaltsnetzwerk für eine Untervollmacht zurückgreifen.
RA Dr. Ulrich Hallermann in den Medien:
Zur Angreifbarkeit von Kündigungen in der Wirtschaftswoche:
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/arbeitsrecht-woran-angestellte-unwirksame-kuendigungen-erkennen-und-wie-sie-das-fuer-sich-nutzen/28553876.html
Zur Suspendierung eines Amtsleiters in der Braunschweiger Zeitung (hinter einer Paywall):
https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article237162625/Hausverbot-fuer-den-Leiter-des-Braunschweiger-Gesundheitsamtes.html
Zum Arbeitszeugnis in Focus Online:
https://www.focus.de/finanzen/experten/arbeitszeugnis-so-pruefen-sie-ob-es-korrekt-ist_id_7356103.html
Zur Krankmeldung in der Bayerischen Staatszeitung:
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/beruf-karriere/detailansicht-beruf-karriere/artikel/die-diagnose-geht-den-chef-nichts-an.html#topPosition
Mandatsanfragen können Sie unter info@kanzlei-hallermann.de stellen.
Weiterführende Informationen zu seiner Arbeitsweise finden Sie unter FAQ/Preise.
Ihre Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann