Mandatierung:
info@kanzlei-hallermann.de oder über das Kontaktformular

Ihr Anwalt für den öffentlichen Dienst: Dr. Ulrich Hallermann

Verehrte Interessierte,

die Kanzlei nimmt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Neumandaten nur noch Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber an. Wir bitten um Verständnis, dass Beamte und Tarifbeschäftigte uns nicht mehr mandatieren können.

Sie sind auf der Seite Eins, da Sie ein Problem haben ? Dr. Ulrich Hallermann löst das Problem für Sie.

Es geht nicht nur darum, Sie in einem Rechtsstreit zu vertreten. Dies löst nicht ihr Problem. Es geht darum, eine Lösung zu finden.

Rechtsstreite führen kaum zu Lösungen. Selbst wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, löst dies meist nicht ihr Problem. Ein frustrierter Bediensteter bleibt auch nach Verweis oder Abmahnung frustriert. Daher müssen Lösungen wie Versetzung oder Aufhebungsvertrag gefunden werden.

Dr. Ulrich Hallermann hat neben den rechtlichen Standards (Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht) folgende Qualifikationen:

  • Schnelle Bearbeitung. Es wird eine Reaktionszeit von 24 Werkstunden garantiert.
  • Die Erläuterungen werden auf das Wesentliche komprimiert, damit sie Nichtjuristen verstehen (kein Schnickschnack).
  • Dr.  Ulrich Hallermann (Jahrgang 1978) ist seit mehr als 15 Jahren  im öffentlichen Dienst tätig, hat hunderte von Rechtsstreiten geführt und kennt die Unterschiede zur Privatwirtschaft
  • Mehr als 10.000,00 Euro Investitionen in Fortbildungen pro Jahr

Der Stundensatz der Kanzlei beträgt 375 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer. Im Einzelfall wird zusätzlich eine Grundgebühr erhoben.

RA Dr. Hallermann wird regional vornehmlich (aber nicht nur) tätig in: Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.

Es können deutschlandweit Besprechungen an Standorten von Regus stattfinden.

Die Kanzlei betreibt einen Blog und Podcast.

Das Buch von RA Dr. Hallermann zum Dienstrecht können Sie hier (Amazon) bestellen. Mandatsinteressenten erhalten einen kostenlosen Auszug per Mail (info@kanzlei-hallermann.de).

Tätigkeiten in der Vergangenheit:

  • Bewegen von Beamten zum freiwilligen Wechsel des Dienstherren
  • Aufhebungsverträge nach der Schule von Prof. Dr. Jack Nasher mit Bediensteten in schwierigem Alter (50-60, zu früh für die Rente, zu spät für einen Neustart)
  • Sofern unvermeidbar: Rechtsstreite (z.B.  Versetzung in den Ruhestand bei gefährlichen psychiatrischen Bediensteten, Disziplinarklagen bei extremistischen Beamten)

RA Dr. Ulrich Hallermann auszugsweise in den Medien:

Zur Angreifbarkeit von Kündigungen in der Wirtschaftswoche.

Zur Suspendierung eines Amtsleiters in der Braunschweiger Zeitung (hinter einer Paywall).

Zum Mobbing in Frankfurter Rundschau,  Bayerischen Staatszeitung, Merkur , OVB Online  und Kreiszeitung 

Ihr RA Dr. Ulrich Hallermann

Meine Rechtsgebiete

Aufhebungsverträge

Bei Aufhebungsverträgen sind aus rechtlicher Sicht viele Gefahren zu beachten. Insbesondere droht die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von drei Monaten. RA Dr. Hallermann handelt Aufhebungsverträge aus und formuliert diese so, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängt wird.

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Mobbing

Mobbing ist in der Praxis ein leider immer häufiger anzutreffendes Problem. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht gegeben sind (was meistens der Fall ist), wird durch gezielte und verdeckte Schädigungen versucht, den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu bewegen. Ich vertrete Sie in diesen Fällen gegenüber dem Arbeitgeber und strebe soweit möglich eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber an.

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Kündigungsschutz

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess.
Für beide Seiten ist es wichtig, in diesen Prozessen eine zeitnahe Lösung zu finden, da dem Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I sowie dem Arbeitgeber die Zahlung des Annahmeverzugslohnes droht.
RA Dr. Ulrich Hallermann ist immer bestrebt, eine gütliche Lösung zu finden, damit sich die Parteien auch nach dem Prozess noch in die Augen sehen können.

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