Mandatierung:
info@kanzlei-hallermann.de oder über das Kontaktformular

Ihr Anwalt für den öffentlichen Dienst: Dr. Ulrich Hallermann

Verehrte Interessierte,

auf Seite Eins finden Sie alle Informationen zur Kanzlei komprimiert zusammengefasst.

Ein Podcast Interview mit mir finden Sie hier:

http://www.kanzlei-hallermann.de/wp-content/uploads/Hallermann_Dr.-Ulrich-1.mp3

Mandatsanfragen können aufgrund deren Vielzahl nur per Mail (info@kanzlei-hallermann.de) gestellt werden. Für Einzelheiten wird auf die Fußzeile am Ende der Seite verwiesen.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist Rheinland Pfalz (geboren in Trier, wohnhaft in Worms, beruflich meist in der Landeshauptstadt Mainz). Über Regus können auch deutschlandweit Besprechungen (insbesondere in Frankfurt und Stuttgart) organisiert werden, ich bin nicht auf ein Landesrecht beschränkt.

Ich betreibe die Kanzlei immer nur mit einer Maximalauslastung von 80 %. So kann ich auf Neuanfragen zeitnah reagieren und bei Dienstvergehen zeitnah die notwendigen Maßnahmen einleiten. Ich vertrete viele Kommunen, da diese häufig keine eigenen Rechtsreferate betreiben.

Ich habe neben den rechtlichen Standards (Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht) folgende Qualifikationen:

  • Schnelle Bearbeitung. Es wird eine Reaktionszeit von 24 Werkstunden garantiert.
  • Die Erläuterungen werden auf das Wesentliche komprimiert, damit sie Nichtjuristen verstehen (kein Schnickschnack).
  • Ich bin seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe hunderte von Rechtsstreiten geführt und kennt die Unterschiede zur Privatwirtschaft

Der Stundensatz der Kanzlei beträgt 375 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer.

Besonders stolz bin ich auf meinen Blog mit vielen Informationen zum öffentlichen Dienstrecht.

Das  Buch von RA Dr. Hallermann zum Dienstrecht können Sie hier (Amazon) bestellen. Mandatsinteressenten erhalten einen kostenlosen Auszug per Mail (info@kanzlei-hallermann.de).

Ich biete für die öffentliche Hand ein Trennungsmanagement von schwierigen Bediensteten wegen Dienstvergehen, Straftatbeständen, hohem Krankenstand oder schwachen Leistungen an. Beispiele für ein Trennungsmanagement:

  • Beratung zur außergerichtlichen Trennung (z.B. Aufhebungsvertrag bei Tarifbeschäftigten, Bewegen zum Wechsel in die Privatwirtschaft bei Beamten)
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht in Kündigungsschutzklagen oder vor dem Verwaltungsgericht in Disziplinarklagen
  • Vorbereitung der Trennung (z.B. Tätigkeit als externer Ermittlungsführer, Erstellen von Ermahnungen oder Abmahnungen)
  • Alternativen zur Trennung (z.B. Versetzung, Coaching, BEM, Ermahnung/Abmahnung)

Beispiele für Tätigkeiten in der Vergangenheit:

  • Bewegen von Beamten zum freiwilligen Wechsel des Dienstherren
  • Aufhebungsverträge nach der Schule von Prof. Dr. Jack Nasher mit Bediensteten in schwierigem Alter (50-60, zu früh für die Rente, zu spät für einen Neustart)
  • Sofern unvermeidbar: Rechtsstreite (z.B.  Versetzung in den Ruhestand bei gefährlichen psychiatrischen Bediensteten, Disziplinarklagen bei extremistischen Beamten)

Ihr RA Dr. Ulrich Hallermann

Bekannt aus der Presse

Meine Rechtsgebiete

Beamtenrecht

Dr. Hallermann berät und vertritt Sie umfassend und kompetent zu allen beamtenrechtlichen Fragen, z.B. zu Dienstunfähigkeit und amtsärztlicher Untersuchung, Mobbing, dienstlichen Beurteilungen oder wenn Ihnen ein Disziplinarverfahren droht. Diese Angelegenheiten können für Ihre berufliche Entwicklung von fundamentaler Bedeutung sein und wirken sich in finanzieller Hinsicht oft noch Jahre später aus.

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Mobbing

Mobbing ist in der Praxis ein leider immer häufiger anzutreffendes Problem. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht gegeben sind (was meistens der Fall ist), wird durch gezielte und verdeckte Schädigungen versucht, den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu bewegen. Ich vertrete Sie in diesen Fällen gegenüber dem Dienstherren und strebe stets eine einvernehmliche Lösung an.

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Disziplinarrecht

Wenn Ihnen ein Disziplinar- und/oder Strafverfahren droht oder Sie bereits von disziplinarischen Maßnahmen betroffen sind, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und vorerst keine Erklärungen gegenüber Ihrem Vorgesetzten oder den Strafverfolgungsbehörden abgeben. Mit Umsicht, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte auf Ebene des Vorgesetzten und mit gutem Ausgang für Sie klären.

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