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Dr. Ulrich Hallermann betreut als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich Worms. Als Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte und da er seit Jahren zahlreiche Mandate im Arbeitsrecht betreut, besitzt Dr. Ulrich Hallermann langjährige Erfahrung in folgenden Themenbereichen des Arbeitsrechts:

1. Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Regelwerk im Arbeitsverhältnis. Er enthält dabei nicht nur Regelungen zu Arbeitszeit und -ort sowie zu Lohn/Gehalt sondern auch Vereinbarungen zu Urlaub, Überstunden, Probezeit und eventuell konkrete Verhaltenspflichten, wie z.B. Verschwiegenheitspflichten. Welche Vereinbarungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier treffen, steht den Parteien grundsätzlich frei. Der Arbeitsvertrag muss jedoch im Einklang mit den Arbeitsgesetzen und einem ggfs. anzuwendenden Tarifvertrag stehen.

Der typische Regelungsinhalt beim Arbeitsvertrag umfasst:

  • Hauptpflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber : Arbeitsleistung und Arbeitslohn (Bruttolohn)
  • Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie z. B. Treuepflicht des Arbeitnehmers, Fürsorgepflicht und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
  • Besondere Kündigungsfristen
  • Urlaubsansprüche, Weihnachtsgeld, Überstunden

Unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag geprüft, erstellt oder geändert werden soll: Dr. Ulrich Hallermann berät als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Worms und Umgebung in allen Fragen zum Arbeitsvertrag – mit umfassenden Kenntnissen im Arbeitsrecht und langjähriger Erfahrung.

2. Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung mit rechtlichen Folgen für das Arbeitsverhältnis. Die Abmahnung erfüllt dabei eine  Rüge- und Warnfunktion und ist im Zweifel Vorstufe zur Kündigung.

Zum einen stellt der Arbeitgeber mit der Abmahnung  klar, dass er ein bestimmtes arbeitsrechtliches Fehlverhalten nicht duldet, wie z. B. ständiges Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen oder Urlaub ohne Genehmigung. Zum anderen wird der Arbeitnehmer verwarnt und es werden Konsequenzen für den Wiederholungsfall angedroht (wie z.B. die Kündigung).

Wird eine unberechtigte Abmahnung ausgesprochen, kann sich der Arbeitnehmer gegen diese z. B. mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wehren: Bestand kein Grund für die Abmahnung, ist sie aus der Personalakte zu löschen (Löschungsanspruch). Eine Abmahnung ist beispielsweise dann unberechtigt, wenn ein Verhalten gerügt wird, für das der Arbeitnehmer z. B. wegen einer psychischen Krankheit (Burn-Out-Syndrom) nicht verantwortlich gemacht werden kann oder das schlichtweg keine Verletzung des Arbeitsvertrages darstellt (z. B. Bagatellverstoß).

Dr. Ulrich Hallermann – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Ulrich HallermannAls Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tätig. Ich bin Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte und betreue seit Jahren ausschließlich Mandate im Arbeitsrecht. Daher verfüge ich über umfassende praktische Erfahrung in allen Themenbereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Als Einzelanwalt berate ich überwiegend Privatpersonen, Selbständige und mittelständische Unternehmen und betreue alle meine Mandanten persönlich. Ich vermeide unnötigen administrativen Aufwand und versuche, nach Möglichkeit eine vergleichsweise Einigung mit der Gegenseite zu erzielen. Dies ist vor allem im Arbeitsrecht von Bedeutung, da beide Seiten oftmals weiter miteinander auskommen müssen.

3. (Fristlose) Kündigung

Durch die Kündigung wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet. Das kann mit sofortiger Wirkung geschehen (fristlose Kündigung) oder mit Ablauf der Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung). Der Regelfall im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang das Vorliegen eines Kündigungsgrundes, sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Nach dem KSchG gibt es drei Arten der ordentlichen Kündigung:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Bei der fristlosen außerordentlichen Kündigung ist außerdem Voraussetzung, dass es durch das Vorliegen besonderer Gründe für den Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Deswegen gilt: Wer als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will oder als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, sollte Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Dieser kann prüfen, ob eine Kündigung möglich oder eine bereits ausgesprochene Kündigung wirksam ist.

4. Kündigungsschutzklage / Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht dient dazu, Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen zu schützen. Hat ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, besteht sofortiger Handlungsbedarf, denn eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht zu erheben. Nur in Einzelfällen wird eine verspätete Kündigungsschutzklage zugelassen.

Im Rahmen der Kündigungsschutzklage wird vom Arbeitsgericht geprüft, ob die Kündigung berechtigt war: Gab es eine (wirksame) Abmahnung, eine (notwendige) Anhörung des Betriebsrates und lag im Zweifel ein Kündigungsgrund vor? Zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten und damit auch für eine Kündigungsschutzklage in Worms ist das Arbeitsgericht in Mainz, da Worms nicht über ein eigenes Arbeitsgericht verfügt.

Das Arbeitsgericht beruft jedoch zunächst Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Güteverhandlung ein. Viele Kündigungsschutzklagen „enden“ hier: Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst und nicht selten im Gegenzug eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart. Einigen sich die Parteien nicht, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil über die Wirksamkeit der Kündigung.

Auch wenn eine Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht in solchen Fällen nicht zwingend erforderlich ist: Anwaltliche Unterstützung ist auf jeden Fall ratsam, damit Ihre Rechte effektiv wahrgenommen werden.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Worms – Dr. Ulrich Hallermann
Die Kanzlei in Worms verfügt über eine komfortable Verkehrsanbindung und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto zügig zu erreichen. Die Buslinie 405 fährt direkt zur Haltestelle „Frauenstraße“, von wo aus Sie circa 5 Minuten bis zur Kanzlei laufen. Über die A61 oder B47 erreichen Sie meine Räumlichkeiten auch bequem mit dem PKW.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant, wobei ich hinsichtlich Ihres arbeitsrechtlichen Problems niemals den Blick auf die Gesamtsituation verliere.

5. Aufhebungsvertrag / Abfindung

Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Alternative zur Kündigung. Mit diesem wird der Arbeitsvertrag durch einen neuen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgehoben.

In der Gestaltung des Aufhebungsvertrages sind die Vertragsparteien grundsätzlich frei. Der Aufhebungsvertrag muss jedoch zwingend schriftlich geschlossen werden. Typische Inhalte des Aufhebungsvertrages sind dann z. B.

  • Vertragsaufhebung
  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung
  • Regelung der Übergangszeit / Freistellung
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Auszahlung von Überstunden
  • Einarbeitung neuer Arbeitnehmer vor Ausscheiden

Ein Aufhebungsvertrag bietet sich vor allem an, wenn eine Kündigung nicht möglich oder rechtlich unsicher ist. Vor allem für Arbeitnehmer ist es vor der Unterzeichnung wichtig, die Details eines Aufhebungsvertrages genau zu prüfen (Wettbewerbsverbot etc.) und die sozialrechtlichen Folgen (z. B. eine mögliche Sperre beim Arbeitslosengeld, Anrechnung und Versteuerung von Abfindungszahlungen) zu bedenken.

Auf die Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht sollten deshalb beide Parteien im Falle eines Aufhebungsvertrages nicht verzichten.

6. Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist das Aushängeschild eines jeden Arbeitnehmers und bestimmt zukünftige Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Um den Inhalt eines Arbeitszeugnisses richtig beurteilen zu können, muss man Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig beurteilen können (Zeugnissprache!). Was für den Arbeitnehmer wie eine Bewertung als „gut“ aussieht, kann für erfahrene Personaler und HR-Abteilungen nur ein „ausreichend“ sein.

Daher ist es für Arbeitnehmer stets empfehlenswert, das Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. Denn als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf eine Zeugniskorrektur, wenn die Beurteilung nicht der Wahrheit entspricht, keine Tätigkeitsbeschreibung enthält oder das Sozialverhalten nicht bewertet wird. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier unterstützen – auch ohne offen gegenüber dem Arbeitgeber aufzutreten.

7. Teilzeit

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Heutzutage gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele denkbare Gründe, um „Teilzeit“ zu vereinbaren.

Will ein Arbeitnehmer zukünftig in Teilzeit arbeiten, hat er in gewissen Fällen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Regelungen dazu finden sich im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Der Arbeitnehmer kann eine Arbeit in Teilzeit z. B. in folgenden Fällen verlangen:

  • Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, Unternehmen hat mehr als 15 Arbeitnehmer und es gibt keinen betrieblichen Grund die Reduzierung der Arbeitszeit abzulehnen (Anspruch nach § 8 TzBfG)
  • Anspruch auf Teilzeit nach 15 Abs. 4 BEEG während der Elternzeit
  • „Pflege-Teilzeit“ anstelle Freistellung nach § 3 PflegeZG: Arbeitnehmer, der in häuslicher Umgebung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegt

Ob ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung vorliegt, prüft im besten Falle ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, bevor man den Anspruch als Arbeitnehmer geltend macht bzw. als Arbeitgeber einen solchen Anspruch vorschnell ablehnt.