Das Video zeigt kurz aus Arbeitnehmersicht, worauf beim Mobbing zu achten ist.

Warum sollten Arbeitgeber gegen Mobbing vorgehen ?

Konflikte zwischen Kollegen oder Vorgesetzten gibt es in vielen Betrieben. Schnell ist dann von Mobbing die Rede. Doch was ist der Unterschied zwischen Mobbing und alltäglichen Streitigkeiten? Warum sollte der Arbeitgeber gegen Mobbing vorgehen ? Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann berät überwiegend kommunale Arbeitgeber rund um das Thema Mobbing.

Mobbing führt zu einer Leistungsreduzierung. Der Gemobbte wird häufiger krank oder vollzieht innerlich die Kündigung. Allein personalpolitisch ist daher die Verhinderung von Mobbing sinnvoll. Aber auch unter rechtlichen Gesichtspunkten ist ein Einschreiten sinnvoll. Es besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen Verletzung der Fürsorgepflicht auf Schadensersatz verklagt.

Mobbing ist zu einem Modebegriff geworden. Fast jeder Arbeitnehmer fühlt sich einmal gemobbt, obwohl rechtlich die Voraussetzungen nicht im Ansatz gegeben sind. Der Arbeitgeber läuft daher Gefahr, bei einem vorschnellen Handeln den angeblichen Mobber vorzuverurteilen. Nachfolgend werden daher wichtige Hinweise zur Definition des Mobbings gegeben.

Mobbing, Diskriminierung oder bloßer Streit?

Mobbing ist zunächst von der Diskriminierung abzugrenzen, die durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ausdrücklich verboten ist. Sie betrifft die Herabsetzung oder Benachteiligung von Personen aufgrund von gesetzlich genau bestimmten Merkmalen, wie z.B. der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder des Alters. Mehr zum Thema Diskriminierung lesen Sie in dem hier verlinkten Beitrag.

Fühlt sich jemand abwertend behandelt, ohne zu den durch das AGG besonders geschützten Personengruppen zu gehören, kann Mobbing vorliegen. Dieses ist jedoch weder gesetzlich genau geregelt noch eindeutig definiert. Deshalb muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich gemobbt wird oder lediglich Ärger mit seinen Kollegen oder Vorgesetzen hat. Spannungen und Scherereien sind noch kein Mobbing!

Anhaltspunkte für echtes Mobbing können sein:

  • dass sich die Konfrontationen über einen gewissen Zeitraum hinziehen und es nicht nur einmalig oder gelegentlich zu Auseinandersetzungen kommt.
  • dass Kollegen oder Vorgesetzte nicht nur unfreundlich sind, sondern den Betroffenen ganz gezielt ausgrenzen und herabwürdigen. Ihr Verhalten muss planmäßig erfolgen und Züge von bewusster Schikane oder Feindseligkeit tragen. Vorgesetzte mobben manchmal auch, indem sie dem Betroffenen bewusst wichtige Tätigkeitsbereiche entziehen oder ihn in Schikaneabsicht anweisen, unsinnige und/oder besonders unangenehme Tätigkeiten wahrzunehmen.
  • dass es keinen nachvollziehbaren Sachgrund für das Verhalten gibt. Der Betroffene darf keinen Anlass dazu gegeben haben. Wer z.B. selbst aggressiv und unverschämt auftritt, muss mit negativen Reaktionen der Kollegen rechnen und kann dann nicht behaupten, er werde gemobbt.
  • dass der Betroffene sich in einer unterlegenen Position befindet. Diese kann darin bestehen, dass ihn ein Vorgesetzter mobbt oder dass sich eine ganze Personengruppe gegen ihn zusammengerottet hat.

Rechte von Mobbing-Opfern

Welche Rechte Mobbing-Opfer haben, hängt von den konkreten Vorfällen und von deren Auswirkungen ab.

Mobbing hat oft physische oder psychischen Folgen wie Schlafstörungen, Depressionen oder psychosomatische Erkrankungen. Weist das Opfer seinen Vorgesetzten auf das Mobbing hin, so muss der zu seinem Schutz tätig werden und gegen die mobbenden Kollegen einschreiten. Anderenfalls verletzt er seine Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer: Er hat dessen Persönlichkeitsrecht und Gesundheit zu schützen.

Mobbt der Arbeitgeber sogar selbst, so liegt darin eine Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Das Mobbingopfer kann dann Ansprüche auf Schadensersatz- oder Schmerzensgeld haben.

Manche Mobbinghandlungen können auch gleichzeitig als Straftaten einzustufen sein. Beispiele sind üble Nachrede, Verleumdung oder sexuelle Nötigung. In solchen Fällen kann das Opfer gegen den oder die Täter auch Strafanzeige erstatten.

Beweise sichern und Unterstützung einholen

Der Nachweis von Mobbing ist allerdings oft schwer zu führen. Die Täter tun oft unschuldig und decken sich gegenseitig. Betroffenen bzw. dem Arbeitgeber ist deshalb dazu zu raten, Beweise zu sichern und sich Unterstützung/Beratung zu holen.

Folgende Maßnahmen kommen in der Praxis häufig vor:

  • Der Arbeitgeber wird vom Arbeitnehmer um Hilfe gebeten, das Gespräch wird dokumentiert.
  • Der Personalrat wird eingeschaltet.
  • Der betroffene Arbeitnehmer führt konsequent ein so genanntes Mobbingtagebuch. In diesem wird jede Handlung mit Datum, beteiligten Personen und Einzelheiten des Vorfalls genau festgehalten.
  • Neutrale Zeugen werden gesucht.
  • Eine Mobbingberatungsstelle wird eingeschaltet.
  • Der Arbeitnehmer begibt sich umgehend in ärztliche Behandlung und dokumentiert dies.
  • Rechtsrat wird eingeholt.