Entscheidung der Verwaltung: Generalmajor wegen Verdacht auf sexuelle Belästigung in den Ruhestand versetzt
Ein Generalmajor der Bundeswehr ist am Wochenende vorläufig von seinen Aufgaben entbunden worden. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung.
Ein Generalmajor der Bundeswehr ist am Wochenende vorläufig von seinen Aufgaben entbunden worden. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung.
Eventuell hat der Dienstherr durch überlange formlose Ermittlungen gegen das Disziplinarrecht verstoßen.
Nach dem Straf- bleibt auch das Disziplinarverfahren für die ehemalige ADD Vizepräsidentin folgenlos.
Selbst die reine Weitergabe von Kinderpornoaufnahmen zu Ermittlungszwecken kann strafbar sein.
Das Thema Urlaubsabgeltung sorgt immer wieder für kontrovers diskutierte Entscheidungen der Rechtsprechung, wie auch der nachfolgende Fall zeigt.
Das Bundesverwaltungsgericht differenziert in dieser Entscheidung sehr genau zwischen Verspätungen und Dienstverweigerung, was den betroffenen Beamten letztlich vor der Entfernung aus dem Dienst bewahrt.