Die Schönbohm Affäre aus disziplinarrechtlicher Sicht (Urteil noch ausstehend)
Eventuell hat der Dienstherr durch überlange formlose Ermittlungen gegen das Disziplinarrecht verstoßen.
Eventuell hat der Dienstherr durch überlange formlose Ermittlungen gegen das Disziplinarrecht verstoßen.
Nach dem Straf- bleibt auch das Disziplinarverfahren für die ehemalige ADD Vizepräsidentin folgenlos.
Selbst die reine Weitergabe von Kinderpornoaufnahmen zu Ermittlungszwecken kann strafbar sein.