Wie man trotz einer summierten Verspätung in Höhe von 1614 Stunden Beamter bleiben kann: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.23

Das Bundesverwaltungsgericht differenziert in dieser Entscheidung sehr genau zwischen Verspätungen und Dienstverweigerung, was den betroffenen Beamten letztlich vor der Entfernung aus dem Dienst bewahrt.