Kündigung im Kleinbetrieb mit höchstens 10 Mitarbeitern
Die meisten Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sind nicht auf Kleinbetriebe anwendbar. Daher stellt sich die Frage, wie der Kündigungsschutz in solchen Unternehmen ausgestaltet ist. Denn auch Mitarbeiter in Kleinbetrieben sind nicht schutzlos.