Kündigung und Kündigungsschutz beim kommunalen GmbH-Geschäftsführer
Der GmbH-Geschäftsführer ist kein klassischer Arbeitnehmer. Deshalb gelten für seine Kündigung und den Kündigungsschutz abweichende Regelungen.
Der GmbH-Geschäftsführer ist kein klassischer Arbeitnehmer. Deshalb gelten für seine Kündigung und den Kündigungsschutz abweichende Regelungen.
Eine Kündigung versetzt Arbeitnehmer häufig in Panik. Doch viele Kündigungen sind nicht wirksam. Das gilt erst recht bei personenbedingten Kündigungen, denn die gesetzlichen Hürden liegen hier sehr hoch. Betroffene Arbeitnehmer können sich daher oft erfolgreich gegen die Kündigung wehren.